Um eine LLC in Pennsylvania zu gründen, reichen Sie Certificate of Organization bei der Pennsylvania Department of State ein. Die Anmeldegebühr beträgt $125 und die Online-Bearbeitung dauert 5-7 days.
| LLC-Anmeldegebühr | $125 |
| Jährliche / laufende Gebühr | $7 (jährlich) |
| Zuständige Behörde | Pennsylvania Department of State |
| Gründungsdokument | Certificate of Organization |
| Online-Einreichung | 5-7 days |
| Posteinreichung | 5-7 days (plus mail time) |
1. LLC-Namen wählen
Prüfen Sie, ob Ihr gewünschter LLC-Name in Pennsylvania verfügbar ist. Zwei Unternehmen im selben Bundesstaat dürfen nicht denselben Namen tragen. Nutzen Sie die staatliche Namensdatenbank und beachten Sie die Namensregeln (muss 'LLC' oder 'L.L.C.' enthalten).
2. Registered Agent wählen
Ein Registered Agent nimmt rechtliche Post und behördliche Mitteilungen für Ihre LLC entgegen. Er muss eine physische Adresse in Pennsylvania haben. Sie können selbst Agent sein, eine Vertrauensperson nutzen oder einen Registered-Agent-Dienst beauftragen.
3. Certificate of Organization einreichen
Reichen Sie Ihre Certificate of Organization bei der Pennsylvania Department of State ein. Dieses Dokument gründet offiziell Ihre LLC. Die Anmeldegebühr beträgt $125.
4. Operating Agreement erstellen
Ein Operating Agreement regelt Eigentumsverhältnisse, Managementstruktur und Betriebsabläufe. Auch wenn es nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist, wird es für alle LLCs dringend empfohlen.
5. EIN beim IRS beantragen
Eine Employer Identification Number (EIN) ist die bundesweite Steuer-ID Ihrer LLC. Sie ist kostenlos beim IRS erhältlich und wird für ein Geschäftskonto und die Einstellung von Mitarbeitern benötigt.
6. Jahresbericht / laufende Pflichten
Die meisten Bundesstaaten verlangen laufende Meldungen, um Ihre LLC in gutem Standing zu halten. Für Pennsylvania beträgt die jährliche/laufende Gebühr $7 (jährlich).
7. Gewerbelizenzen & Genehmigungen
Je nach Branche und Standort benötigen Sie möglicherweise lokale, staatliche oder bundesweite Gewerbelizenzen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- und Kreisverwaltung.